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Kundenmagazin 2022/12

Kinderinvalidität richtig versichern

Dezember 2022


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Stefan Reimann
AAF Allgemeine Assekuranzmakler & Finanzberatung GmbH

Bahnhofstraße 1
D-24558 Henstedt-Ulzburg

04193 - 88 91 98
stefan.reimann@aafgmbh.de


Kinderinvaliditätsversicherung

Der Schutz des Kindes ist für die allermeisten Eltern das höchste Gebot. Beim Kindersitz im Auto, schadstofffreiem Spielzeug, Fall- und Klemmschutz zu Hause oder TÜV-geprüften Fahrradhelmen wird weder gespart noch deren Notwendigkeit infrage gestellt. Doch bei weniger sichtbaren Gefahren, wie Unfälle oder Krankheiten, verpassen es Eltern oftmals ihren Nachwuchs umfassend zu schützen.

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Als erstes denken viele Eltern an eine Kinderunfallversicherung, die Leistungen erbringt, wenn das Kind beim Spielen, Toben oder im Straßenverkehr durch ein plötzliches Ereignis (dauerhaft) geschädigt wird. Der Unfallschutz ist wichtig, hinterlässt jedoch eine empfindliche Lücke.

Invalidität bleibt oft dauerhaft

Wie der Name schon sagt, leistet die Unfallversicherung, wenn ein Unfall der Grund für eine Schädigung ist. Das wiegt Eltern, die vorsorglich eine Unfallpolice abgeschlossen haben, oft in falscher Sicherheit. Viel wahrscheinlicher als durch einen Unfall ist es nämlich, dass das Kind durch eine Krankheit einen bleibenden Schaden erleidet – invalid wird. Dann greift der Unfallschutz nicht und stellt die Familie neben der hohen psychischen Belastung auch vor finanzielle Sorgen.

Laut Statistischem Bundesamt resultieren 90 Prozent aller schweren Behinderungen aus einer Krankheit, 3 Prozent sind angeboren und nur bei einem Prozent lag ein Unfall zugrunde. Die Zahlen gelten altersübergreifend. Eine Kinderinvaliditätsversicherung sichert das Kind umfassender ab, da sie sowohl bei einem Unfall als Auslöser als auch bei einer Krankheit leistet, wenn und solange ein Kind einen bestimmten Grad der Behinderung erleidet. Der Grad der Behinderung wird bei den meisten Versicherern bei 50 Prozent angesetzt.

Kinderinvaliditätsversicherung – worauf Eltern achten sollten

  • Der Leistungsfall kann aus einer einmaligen Zahlung, dauerhaften Rente oder einer Kombination aus beidem bestehen. Eltern müssen das bei Abschluss entscheiden.
  • Schutz kann als eigenständige Versicherung oder Zusatzbaustein in der Unfallversicherung abgeschlossen werden.
  • Vor Abschluss prüfen, welche Krankheiten wirklich ein- und welche ggf. ausgeschlossen sind.
  • Welchen Behinderungsgrad setzt der Versicherer für eine Leistung voraus? Meist sind es 50 Prozent.
  • Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß im Antrag beantworten, andernfalls könnten Leistungen verweigert werden.
  • Vertragslaufzeit beachten – Der Schutz besteht meist bis zur Volljährigkeit, in einigen Fällen auch länger; die Rentenzahlung im Leistungsfall erfolgt meist lebenslang.

Die dauerhafte Invalidität eines Kindes fordert die gesamte Familie. Viele Therapien und besondere Förderungen oder Umbaumaßnahmen belasten finanziell, die Pflegedürftigkeit erlaubt selten ein normales Arbeitsleben beider Elternteile – das Haushaltseinkommen sinkt automatisch. Eine Kinderinvaliditätsversicherung sorgt dafür, dass bei einem Schicksalsschlag zumindest die finanziellen Sorgen ausbleiben und das Kind die gewünschte und nötige Fürsorge bekommen kann.


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