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Kundenmagazin 2023/09

Die Zukunft der Liebsten gesichert

    September 2023

 

 


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Stefan Reimann
AAF Allgemeine Assekuranzmakler & Finanzberatung GmbH

Bahnhofstraße 1
D-24558 Henstedt-Ulzburg

04193 - 88 91 98
stefan.reimann@aafgmbh.de


Risikolebensversicherung

Wenn der Familie ein Schicksalsschlag widerfährt, herrscht emotionaler Ausnahmezustand. Die Hinterbliebenen müssen neben ihrer Trauer, meist auch noch viele organisatorische Aufgaben bewältigen und schwierige Entscheidungen treffen. War der Verstorbene der Hauptverdiener der Familie, reißt das fehlende Einkommen ein finanzielles Loch und gefährdet den Lebensstandard der Angehörigen. Damit die Hinterbliebenen nicht noch finanzielle Sorgen erleiden, können Familien dieses Risiko sehr einfach absichern.

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Eine Risikolebensversicherung gehört dafür zu den einfachsten Versicherungen am Markt. Bei Tod der versicherten Person, bekommt der im Vertrag festgelegte Begünstigte eine feste Versicherungssumme ausgezahlt. Das sichert die Liquidität der Familie, um laufende Kosten (z.B. Immobilienfinanzierung, Ausbildung der Kinder) bezahlen und das Einkommen auf gewohntem Niveau halten zu können.

Jeder 11. Mensch stirbt vor seinem 67. Geburtstag

Wovon hängt die Versicherungsprämie ab?

  • Höhe der Versicherungssumme
  • Alter und Beruf der versicherten Person
  • Gesundheitszustand der versicherten Person (z.B. Raucher)
  • Laufzeit der Versicherung
  • Zusatzoptionen (z.B. Vorabzahlungen bei schwerer Krankheit, Soforthilfe)

Die Risikolebensversicherung ist eine preiswerte Lösung, um hohe finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen zu gewährleisten. So kann ein Nichtraucher (45), eine Versicherungssumme von 200.000 Euro und einer Laufzeit von 20 Jahren bereits ab ca. 20 bis 25 Euro Monatsbeitrag absichern. Empfehlenswert ist eine Versicherungssumme von etwa dem 3- bis 5-fachen Jahresbruttogehalts der versicherten Person.

Neben den Hauptverdienern der Familie ist eine Risikolebensversicherung auch für die Immobilienfinanzierung oder als gegenseitige Absicherung von Geschäftsführern sinnvoll. Bei der Tarifauswahl sollte unter anderen auf die Nachversicherungsoption geachtet werden. Bei bestimmten Lebensereignissen (z.B. Geburt eines Kindes, Hochzeit oder Existenzgründung) lässt sich damit die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen.


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